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Mitgliedschaft

Das Anmeldeformular kann hier heruntergeladen werden.

Die Beitragsordnung der Sparta Münster e.V. wurde in dieser Form vom Vereinsrat am 09.06.2017 beraten und beschlossen. Sie ist gültig ab dem 01.01.2018.

Wir unterscheiden die Einzel- von der Familienmitgliedschaft.

Der Jahresbeitrag für die Einzelmitgliedschaft setzt sich zusammen aus dem Grund- und dem Spartenbeitrag. Der Grundbeitrag entspricht in seiner Höhe dem Passivbeitrag. Den Passivbeitrag entrichten diejenigen Mitglieder, welche nicht mehr aktiv am Sportgeschehen teilnehmen, dem Verein aber weiter verbunden bleiben möchten.

Bei der Teilnahme an zwei Sparten (z.B. Handball und Kinderturnen) braucht nur der jeweils höhere Spartenbeitrag gezahlt werden.

Grundbeitrag
40 €

Handball bis 10 Jahre
Spartenbeitrag 85 €

Handball bis 18 Jahre
Spartenbeitrag 110 €

Handball über 18 Jahre
Spartenbeitrag 140 €

Handball Schüler, Student, Azubi, FSJ, BuFDi
Spartenbeitrag 110 €

Breitensport/Gymnastik
Spartenbeitrag 60€

Kinderturnen
Spartenbeitrag 70 €

Der Spartenbeitrag Schüler, Student, Azubi, FSJ, BuFDi richtet sich an volljährige Handballer, die sich in der Ausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie verpflichten sich unaufgefordert für das laufende Jahr einen Ausbildungsnachweis bei der Mitgliederverwaltung vorzulegen. Wird kein Ausbildungsnachweis vorgelegt, wird ab dem Folgejahr automatisch der volle Spartenbeitrag eingezogen.

Der Jahresbeitrag für die Familienmitgliedschaft setzt sich zusammen aus dem Familien- und dem Spartenbeitrag/den Spartenbeiträgen.

Familienbeitrag
100 €
Spartenbeiträge s.o.

Für Kinder endet die Familienmitgliedschaft mit Vollendung des 25. Lebensjahres automatisch. Ein Verbleib in der Familienmitgliedschaft darüber hinaus ist nicht möglich.

Es wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 20 € erhoben.
Inhaber/innen eines Münsterpasses bezahlen keinen Grundbeitrag.

Die Beitragserhebung erfolgt anteilig zweimal jährlich (i.d.R. im Januar und im Juli) ausschließlich im Lastschriftverfahren. Erfolgt ausnahmsweise die Beitragszahlung per Überweisung, so wird für die Rechnungsstellung eine Gebühr von 10 € erhoben.

Die Mitgliedschaft kann jeweils bis zwei Monate vor Halbjahresende, d.h. bis zum 30.04. oder bis zum 31.10. d. J. gekündigt werden. Sie muss schriftlich (gerne per eMail) an die Mitgliederverwaltung gerichtet werden. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.


Statusänderungen der Mitgliedschaft können einfach und unbürokratisch per Email an die Mitgliederverwaltung gesendet werden.


Mitgliederverwaltung:

SPARTA Münster e.V., Tanja Szymanski, Coesfeldweg 22, 48161 Münster, 

Kontoverbindung:

SPARTA Münster, IBAN: DE51 4005 0150 0015 0000 94, BIC: WELADED1MST